Skip to main content

VStG: Lenk- und Ruhezeiten – Übertragung der Verantwortlichkeit nach § 9 Abs 2 letzter Satz – Unterbleiben der Zuverlässigkeitsprüfung – Vereinbarkeit mit EU-Recht


LVwG-S-344/004-2019, 03.03.2022


Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art 267 zweiter Satz AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist das Unionsrecht so auszulegen, dass es mit einer nationalen Bestimmung vereinbar ist, die es den für ein Verkehrsunternehmen strafrechtlich Verantwortlichen erlaubt, ihre Verantwortung für sehr schwerwiegende Verstöße gegen Gemeinschaftsvorschriften im Bereich der Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer im Wege einer einvernehmlichen Vereinbarung auf eine natürliche Person zu übertragen, wenn durch diese Übertragung die nach den nationalen Bestimmungen nur für den Fall einer Bestrafung der übertragenden strafrechtlich Verantwortlichen vorgesehene Prüfung der Zuverlässigkeit im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 unterbleibt?

Volltext der Entscheidung