Um die weitere Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus hintanzuhalten, gelten für den Parteienverkehr und den Verhandlungsbetrieb beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich besondere Sicherheitsvorkehrungen.
Erreichbarkeit:
Das Landesverwaltungsgericht ist weiterhin wie gewohnt, insbesondere (während der Parteienverkehrszeiten) telefonisch und (während der Amtsstunden) per E-Mail erreichbar.
Verhandlungen:
Bitte beachten Sie folgende Sicherheitsvorkehrungen bei Verhandlungen:
Das Tragen einer FFP2-Maske ist in den öffentlichen Teilen des Gerichts verpflichtend (ausgenommen sind nur Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der Vorrichtung nicht zugemutet werden kann).
Einlass ins Gerichtsgebäude erfolgt frühestens 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung. Bitte treten Sie in den Verhandlungssaal erst nach Aufruf ein. Parteienverkehr: Persönliche Vorsprachen (insb. auch zum Zweck der Akteneinsicht) sind ausnahmslos nur nach Terminvereinbarung möglich. Schriftstücke werden an unseren Standorten während der jeweiligen Parteienverkehrszeiten entgegengenommen (an den Außenstellen Mistelbach und Zwettl jedoch nur nach Terminvereinbarung). Wir ersuchen jedoch, prioritär von unseren anderen Einbringungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen (insbesondere E-Mail).
LVwG-AV-1287/004-2018, 04.05.2022
3. NÖ Verwaltungsrechtliches Forum; 30. Mai 2022; Donau-Universität Krems
St. Pölten, am 19. Mai 2022
Wasserwerksgenossenschaft Wilhelmsburg, Abänderungsverfahren gemäß § 21a Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) – BeschwerdeGeschäftszahl:
LVwG-VG-13/001-2021
LVwG-VG-13/002-2021
St. Pölten, am 08. November 2021
Telefon: +43 2742 90590
Fax: +43 2742 90590 15540
E-Mail: post@lvwg.noel.gv.at
Web: www.lvwg.noel.gv.at