Verfahrensablauf
Festsetzung der Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten am Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Gemäß § 17 VwGVG iVm § 13 Abs. 2 und 5 AVG werden für das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich mit Wirkung ab 20. August 2024 folgende Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten festgesetzt:
A. Amtsstunden zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
An den gesetzlichen Feiertagen sowie am 15. November, am 24. Dezember und am 31. Dezember finden keine Amtsstunden statt. Am 2. November finden Amtsstunden von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt.
Nach Ende der Amtsstunden einlangende schriftliche Anbringen werden erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden in Bearbeitung genommen!
B. Parteienverkehrszeiten (persönliche und telefonische Erreichbarkeit) am Sitz in St. Pölten und an der Außenstelle Wiener Neustadt
Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
C. Parteienverkehrszeiten (persönliche und telefonische Erreichbarkeit) an den Außenstellen Mistelbach und Zwettl
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
An den gesetzlichen Feiertagen sowie am 15. November, am 24. Dezember und am 31. Dezember findet kein Parteienverkehr statt. Am 2. November findet Parteienverkehr von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt.
Akteneinsicht ist während der Amtsstunden möglich. Hierfür ist spätestens drei Werktage zuvor ein Termin zu vereinbaren!
Die persönliche Abgabe von Schriftstücken kann am Standort St. Pölten und an der Außenstelle Wiener Neustadt während der Parteienverkehrszeiten erfolgen. An den Außenstellen Mistelbach und Zwettl ist die persönliche Abgabe von Schriftstücken nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es wird dringend ersucht, sonstige Einbringungsmöglichkeiten, insbesondere E-Mail, zu verwenden.
Schriftliche Anbringen (beachten Sie jedoch den Hinweis unten!) können rechtswirksam an folgenden Adressen und in folgenden Formaten eingebracht werden:
Die Einbringung von schriftlichen Anbringen an das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich per Post ist bei allen Dienststellen (St. Pölten, Mistelbach, Wiener Neustadt und Zwettl) zulässig.
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Rennbahnstraße 29
3109 St. Pölten
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Außenstelle Mistelbach
Liechtensteinstraße 44
2130 Mistelbach
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Außenstelle Wiener Neustadt
Ungargasse 33
2700 Wiener Neustadt
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Außenstelle Zwettl
Am Statzenberg 2
3910 Zwettl
Die Einbringung von schriftlichen Anbringen an das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich im Wege des Elektronischen Rechtsverkehrs ist über die Teilnehmerdirektzustellung (TLDZ) unter dem Anschriftencode Z985747 zulässig.
Die Einbringung von schriftlichen Anbringen an das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich per Telefax ist unter folgender Nummer zulässig:
+43 2742 90590 15540 (Standort St. Pölten)
+43 2742 90590 11218 (Außenstelle Mistelbach)
+43 2742 90590 10700 (Außenstelle Wr. Neustadt)
+43 2742 90590 10400 (Außenstelle Zwettl)
Schriftliche Anbringen an das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich können per E-Mail rechtswirksam ausschließlich an die Adressen post@lvwg.noel.gv.at, post-mi@lvwg.noel.gv.at, post-wn@lvwg.noel.gv.at oder post- zt@lvwg.noel.gv.at übermittelt werden. Die Einbringung an die persönliche E-Mail- Adresse von Richtern oder Mitarbeitern des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich hat keine Rechtswirkungen.
Spam-Mails und E-Mails, die Computerviren enthalten, gelten als nicht eingebracht, können nicht bearbeitet werden und werden gelöscht. Hierüber wird der Übermittler nicht informiert. Gleiches gilt für Eingaben, die ausführbare Programme enthalten können. Die maximale Größe von 50 Megabyte (inklusive aller Attachments/Beilagen) darf nicht überschritten werden.
Für Attachments/Beilagen, die im Anhang einer E-Mail übermittelt werden, dürfen ausschließlich folgende Formate verwendet werden:
Text: *.txt
Dokument *.pdf, *.rtf, *.doc, *.xls, *.ppt, *.docx, *.xlsx, *.pptx, *.odt, *.ods, *.odp
Grafik: *.gif, *.jpg, *.bmp, *.tiff, *.png
Komprimiert: *.zip, *.rar
Die Einbringung von schriftlichen Anbringen an das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich über das Niederösterreichische Landeskommunikations- und Informationssystem (NÖ LAKIS) ist für Behörden, die dieses System in Verwendung haben, zulässig.
Nach Ende der Amtsstunden einlangende schriftliche Anbringen werden erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden in Bearbeitung genommen!
Hinweis:
Maßnahmenbeschwerden (das sind Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt) sind gemäß § 20 VwGVG unmittelbar beim Verwaltungsgericht einzubringen.
Bescheidbeschwerden und Säumisbeschwerden sind gemäß § 12 iVm § 20 VwGVG bei der Behörde einzubringen, deren Bescheid angefochten wird bzw. die nach Meinung der Partei säumig ist.
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Abs. 3 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz:
Geschäftszahl: LVwG-VG-18/001-2024, LVwG-VG-18/002-2024
St. Pölten, am 18.11.2024
Verhandlungsübersicht
Bitte beachten Sie, dass Verhandlungen kurzfristig abgesagt werden können.
Legende:
STP Verhandlungssaal 1-5: NÖ LVwG, Rennbahnstraße 29, 3109 St. Pölten
MI Verhandlungssaal I und II: Außenstelle Mistelbach, Liechtensteinstraße 44, 2130 Mistelbach
WN 308, WN 332, WN 333: Außenstelle Wr. Neustadt, Ungargasse 33, 2700 Wr. Neustadt
ZT: Außenstelle Zwettl, Am Statzenberg 2, 3910 Zwettl
Gesonderte Kundmachungen von öffentlichen mündlichen Verhandlungen: