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Verfahrenshilfe


Verfahrenshilfe im Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht

Personen, die sich die Verfahrenskosten ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts nicht leisten können, können im Administrativverfahren einen Antrag auf Verfahrenshilfe – einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwaltes – und im Strafverfahren auf Beigabe eines Verfahrenshilfeverteidigers stellen.

Ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe bzw. auf Beigabe eines Verfahrenshilfeverteidigers ist schriftlich zu stellen. Der Antrag ist bei Bescheid- und Säumnisbeschwerden bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat bzw. deren Säumnis behauptet wird, einzubringen. Sobald die Beschwerde dem Verwaltungsgericht vorgelegt wurde, sowie bei Maßnahmenbeschwerden, ist der Antrag jedoch unmittelbar beim Verwaltungsgericht einzubringen.

Wird der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe bzw. auf Beigabe eines Verfahrenshilfeverteidigers innerhalb der Beschwerdefrist gestellt, so beginnt die Beschwerdefrist mit Zustellung des Bewilligungsbeschlusses und des anzufechtenden Bescheids an den Rechtsanwalt bzw. mit Zustellung des abweisenden Beschlusses (neu) zu laufen.

Sie finden im Folgenden Formulare für die Stellung von Anträgen im Administrativverfahren (einschließlich Maßnahmen- und Richtlinienbeschwerden) und im Strafverfahren.

Antrag Administrativverfahren

Antrag Strafverfahren

Verfahrenshilfe zur Erhebung einer ordentlichen Revision

Im Folgenden finden Sie ein Formular für die Stellung eines Antrags auf Verfahrenshilfe zur Erhebung einer ORDENTLICHEN Revision. Dieser Antrag ist beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich einzubringen.

Antrag zu oRev

ACHTUNG: Hat das Landesverwaltungsgericht die (ordentliche) Revision für nicht zulässig erklärt, ist Verfahrenshilfe zur Erhebung einer AUSSERORDENTLICHEN Revision zu beantragen. Dieser Antrag ist direkt beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen! Ein Antragsformular und nähere Informationen finden Sie hier: https://www.vwgh.gv.at/Service/formulare.html

Verfahrenshilfe zur Erhebung eines Fristsetzungsantrags an den Verwaltungsgerichtshof

Der Antrag ist beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich einzubringen. Ein Antragsformular finden Sie hier: https://www.vwgh.gv.at/Service/formulare.html