Allgemeine Gebühren- und Kostenregelungen vor dem NÖ LVwG (Sonderfälle sind nicht dargestellt)
Beschwerden, Wiedereinsetzungsanträge und Wiederaufnahmeanträge (samt Beilagen): 30 Euro
Vorlageanträge und von einer Beschwerde gesondert eingebrachte Anträge (samt Beilagen) auf Ausschluss oder Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde: 15 Euro
Zeugen, die im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zu Beweiszwecken vernommen werden oder deren Vernehmung ohne ihr Verschulden unterbleibt, haben nach Maßgabe des § 26 VwGVG - im Abgabeverfahren nach § 176 BAO - Anspruch auf Gebühren nach dem Gebührenanspruchsgesetz.
HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG
BIC: HYPNATWW
IBAN: AT60 5300 0081 5200 2050