Präsident des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich
Vizepräsident des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich
HR Hon. Prof. (FH) Mag. Dr. Markus Grubner
Leiterin der Präsidialstelle
Michaela Brunner
Leiterin der Geschäftsstelle
Claudia Doppler
Leiter der Außenstelle Mistelbach
HR Dr. Mag. Wolfgang Wessely LL.M.
Leiterin der Außenstelle Wiener Neustadt
HR Mag. Silvia Parich-Gabler
Leiter der Außenstelle Zwettl
HR Dr. Werner Schwarzmann
Um bei voller Wahrung der Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter eine möglichst einheitliche Entscheidungspraxis zu gewährleisten, erfasst die Evidenzstelle die Entscheidungen des Gerichtes und wertet sie aus. Im Zentrum der Auswertung steht die Bildung von Rechtssätzen, mit denen die rechtlichen Aussagen einer Entscheidung zusammengefasst werden. Nach Relevanz werden die Entscheidungen an das öffentlich zugängliche Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) übermittelt.
Weiters werden ausgewählte Entscheidungen für die Veröffentlichung auf der Homepage aufbereitet.
Leiterin der Evidenzstelle ist die Richterin HR Dr. Ilona Hagmann.
Die Vollversammlung des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich hat eine Geschäftsordnung, die die Führung der Geschäfte regelt, beschlossen. Geschäftsordnung
Die Geschäftsverteilung legt die erforderliche Zahl der Senate fest und regelt die Aufgabenverteilung auf die einzelnen Richterinnen und Richter im Voraus. Sie wird vom Personal- und Geschäftsverteilungsausschuss beschlossen. Auf Basis dieser Geschäftsverteilung weist der Präsident alle anfallenden Rechtssachen den zuständigen Senaten bzw. Richterinnen und Richtern zu. Der Personal- und Geschäftsverteilungsausschuss des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich hat eine Geschäftsverteilung beschlossen.
Geschäftsverteilung ab 01.08.2022 | Geschäftsverteilung ab 02.05.2022 |
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Das Organisationsrecht des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich sowie die dienstrechtlichen Bestimmungen sind im NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz (NÖ LVGG) enthalten.
Festsetzung der Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten am Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Gemäß § 17 VwGVG iVm § 13 Abs. 2 und 5 AVG werden für das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich mit Wirkung vom 5. Juli 2021 folgende Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten festgesetzt:
A. Amtsstunden zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
An den gesetzlichen Feiertagen sowie am 15. November, am 24. Dezember und am 31. Dezember finden keine Amtsstunden statt. Am 2. November finden Amtsstunden von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt.
Schriftliche Anbringen werden nur während der Amtsstunden entgegengenommen.
B. Parteienverkehrszeiten (persönliche und telefonische Erreichbarkeit) am Sitz in St. Pölten und an der Außenstelle Wiener Neustadt
Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
C. Parteienverkehrszeiten (persönliche und telefonische Erreichbarkeit) an den Außenstellen Mistelbach und Zwettl
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
An den gesetzlichen Feiertagen sowie am 15. November, am 24. Dezember und am 31. Dezember findet kein Parteienverkehr statt. Am 2. November findet Parteienverkehr von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt.
Persönliche Vorsprachen (einschließlich solcher zum Zweck der Akteneinsicht) sind an allen Standorten ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Die persönliche Abgabe von Schriftstücken kann am Standort St. Pölten und an der Außenstelle Wiener Neustadt während der Parteienverkehrszeiten erfolgen. An den Außenstellen Mistelbach und Zwettl ist die persönliche Abgabe von Schriftstücken nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es wird dringend ersucht, sonstige Einbringungsmöglichkeiten, insbesondere E-Mail, zu verwenden.
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