Festsetzung der Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten am Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Gemäß § 17 VwGVG iVm § 13 Abs. 2 und 5 AVG werden für das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich mit Wirkung vom 23. Juli 2023 folgende Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten festgesetzt:
A. Amtsstunden zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
An den gesetzlichen Feiertagen sowie am 15. November, am 24. Dezember und am 31. Dezember finden keine Amtsstunden statt. Am 2. November finden Amtsstunden von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt.
Nach Ende der Amtsstunden einlangende schriftliche Anbringen werden erst
mit Wiederbeginn der Amtsstunden in Bearbeitung genommen!
B. Parteienverkehrszeiten (persönliche und telefonische Erreichbarkeit) am Sitz in St. Pölten und an der Außenstelle Wiener Neustadt
Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
C. Parteienverkehrszeiten (persönliche und telefonische Erreichbarkeit) an den Außenstellen Mistelbach und Zwettl
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
An den gesetzlichen Feiertagen sowie am 15. November, am 24. Dezember und am 31. Dezember findet kein Parteienverkehr statt. Am 2. November findet Parteienverkehr von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt.
Um Wartezeiten zu vermeiden wird dringend empfohlen, für die Akteneinsicht
(spätestens drei Werktage zuvor) einen Termin zu vereinbaren!
Die persönliche Abgabe von Schriftstücken kann am Standort St. Pölten und an
der Außenstelle Wiener Neustadt während der Parteienverkehrszeiten erfolgen. An
den Außenstellen Mistelbach und Zwettl ist die persönliche Abgabe von
Schriftstücken nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es wird dringend
ersucht, sonstige Einbringungsmöglichkeiten, insbesondere E-Mail, zu
verwenden.
Verfügung der Amtsstunden