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Verfahrensablauf

Amtsstunden und Parteienverkehr
Einbringungsmöglichkeiten

Kundmachung gemäß § 13 Abs. 2 und 5 AVG, gültig ab 20. Dezember 2023

Schriftliche Anbringen (beachten Sie jedoch den Hinweis unten!) können rechtswirksam an folgenden Adressen und in folgenden Formaten eingebracht werden:

1. per Post
2. Im Wege des Elektronischen Rechtsverkehrs
3. per Telefax
4. per E-Mail
5. per NÖ LAKIS

Nach Ende der Amtsstunden einlangende schriftliche Anbringen werden erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden in Bearbeitung genommen!

Hinweis:
Maßnahmenbeschwerden (das sind Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt) sind gemäß § 20 VwGVG unmittelbar beim Verwaltungsgericht einzubringen.

Bescheidbeschwerden und Säumisbeschwerden sind gemäß § 12 iVm § 20 VwGVG bei der Behörde einzubringen, deren Bescheid angefochten wird bzw. die nach Meinung der Partei säumig ist.

Verfügung der Einbringungsmöglichkeiten

Vergaberechtliche Bekanntmachungen
Öffentliche mündliche Verhandlungen