Festsetzung der Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten am Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Gemäß § 17 VwGVG iVm § 13 Abs. 2 und 5 AVG werden für das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich mit Wirkung vom 5. Juli 2021 folgende Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten festgesetzt:
A. Amtsstunden zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
An den gesetzlichen Feiertagen sowie am 15. November, am 24. Dezember und am 31. Dezember finden keine Amtsstunden statt. Am 2. November finden Amtsstunden von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt.
Schriftliche Anbringen werden nur während der Amtsstunden entgegengenommen.
B. Parteienverkehrszeiten (persönliche und telefonische Erreichbarkeit) am Sitz in St. Pölten und an der Außenstelle Wiener Neustadt
Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
C. Parteienverkehrszeiten (persönliche und telefonische Erreichbarkeit) an den Außenstellen Mistelbach und Zwettl
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
An den gesetzlichen Feiertagen sowie am 15. November, am 24. Dezember und am 31. Dezember findet kein Parteienverkehr statt. Am 2. November findet Parteienverkehr von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt.
Persönliche Vorsprachen (einschließlich solcher zum Zweck der Akteneinsicht) sind an allen Standorten ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Die persönliche Abgabe von Schriftstücken kann ausschließlich am Standort St. Pölten während der Parteienverkehrszeiten erfolgen. Es wird dringend ersucht, sonstige Einbringungsmöglichkeiten, insbesondere E-Mail, zu verwenden.
Verfügung der AmtsstundenDie Einbringung von schriftlichen Anbringen an das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich per Post ist bei allen Dienststellen (St. Pölten, Mistelbach, Wiener Neustadt und Zwettl) zulässig.
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Rennbahnstraße 29
3109 St. Pölten
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Außenstelle Mistelbach
Liechtensteinstraße 44
2130 Mistelbach
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Außenstelle Wiener Neustadt
Ungargasse 33
2700 Wiener Neustadt
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Außenstelle Zwettl
Am Statzenberg 2
3910 Zwettl
Die Einbringung von schriftlichen Anbringen an das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich im Wege des Elektronischen Rechtsverkehrs ist über die Teilnehmerdirektzustellung (TLDZ) unter dem Anschriftencode Z985747 zulässig.
Hinweis: Die Entrichtung gesetzlich vorgeschriebener Gebühren (zB §24a VwGG) ist auch bei Eingabe im Weg des Elektronischen Rechtsverkehrs durch Beigabe eines Zahlungsbelegs oder eines Ausdrucks über die erfolgte Erteilung einer Zahlungsanweisung (bzw. bei Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern auch durch einen schriftlichen Beleg des spätestens zugleich mit der Eingabe weiterzuleitenden Überweisungsauftrages, wenn darauf mit Datum und Unterschrift bestätigt wird, dass der Überweisungsauftrag unter einem unwiderruflich erteilt wird) nachzuweisen.
Die Einbringung von schriftlichen Anbringen an das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich per Telefax ist unter folgender Nummer zulässig:
+43 2742 90590 15540
Schriftliche Anbringen an das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich können per E-Mail rechtswirksam ausschließlich an die Adressen post@lvwg.noel.gv.at, post-mi@lvwg.noel.gv.at, post-wn@lvwg.noel.gv.at oder post- zt@lvwg.noel.gv.at übermittelt werden. Die Einbringung an die persönliche E-Mail- Adresse von Richtern oder Mitarbeitern des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich hat keine Rechtswirkungen.
Spam-Mails und E-Mails, die Computerviren enthalten, gelten als nicht eingebracht, können nicht bearbeitet werden und werden gelöscht. Hierüber wird der Übermittler nicht informiert. Gleiches gilt für Eingaben, die ausführbare Programme enthalten können. Die maximale Größe von 50 Megabyte (inklusive aller Attachments/Beilagen) darf nicht überschritten werden.
Für Attachments/Beilagen, die im Anhang einer E-Mail übermittelt werden, dürfen ausschließlich folgende Formate verwendet werden:
Text: *.txt
Dokument *.pdf, *.rtf, *.doc, *.xls, *.ppt, *.docx, *.xlsx, *.pptx, *.odt, *.ods, *.odp
Grafik: *.gif, *.jpg, *.bmp, *.tiff, *.png
Komprimiert: *.zip, *.rar
Schriftliche Anbringen werden nur während der Amtsstunden entgegengenommen und Empfangsgeräte nur während der Amtsstunden empfangsbereit gehalten.
Hinweis:
Maßnahmenbeschwerden (das sind Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt) sind gemäß § 20 VwGVG unmittelbar beim Verwaltungsgericht einzubringen.
Bescheidbeschwerden und Säumnisbeschwerden sind gemäß § 12 iVm § 20 VwGVG bei der Behörde einzubringen, deren Bescheid angefochten wird bzw. die nach Meinung der Partei säumig ist.
St. Pölten, am 20. April 2023
Geschäftszahl: LVwG-VG-5/001-2023 LVwG-VG-5/002-2023
St. Pölten, am 31. März 2023
Bitte beachten Sie, dass Verhandlungen kurzfristig abgesagt werden können.
Legende:
STP VH 1-5: NÖ LVwG, Rennbahnstraße 29, 3109 St. Pölten
MI: Außenstelle Mistelbach, Liechtensteinstraße 44, 2130 Mistelbach
WN 308, WN 332: Außenstelle Wr. Neustadt, Ungargasse 33, 2700 Wr. Neustadt
ZT: Außenstelle Zwettl, Am Statzenberg 2, 3910 Zwettl
Gesonderte Kundmachungen von öffentlichen mündlichen Verhandlungen:
Telefon: +43 2742 90590
Fax: +43 2742 90590 15540
E-Mail: post@lvwg.noel.gv.at
Web: www.lvwg.noel.gv.at