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COVID-19-EinreiseVO: kein entschuldigender Rechtsirrtum bei Information über die Einreisebestimmungen ausschließlich im Reisebüro


LVwG-S-2163/001-2021, 22.10.2021

Es ist zumutbar, sich vor Einreise nach Österreich über die in Kraft stehenden Einreisebestimmungen nach der COVID-19-EinreiseVO bei der zuständigen Behörde zu informieren. Eine Nachfrage im Reisebüro ist nicht entscheidend, da ausschließlich die Nachfrage bei einer zuständigen Behörde (hier: konkret einer Gesundheitsbehörde) einen das Verschulden ausschließbaren Rechtsirrtum abstrakt begründen könnte.

Volltext der Entscheidung