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LDG 1984: Berücksichtigung von Berufspraxiszeiten für Vertragslehrer laut VO – Übertragbarkeit der Regelung auf Lehrpersonen im öff.-rechtl. Dienstverhältnis


LVwG-AV-646/001-2021, 01.09.2021

Nach § 4 Abs 1 der auf Vertragslehrer anzuwendenden VO BGBl II Nr 283/2015, sind bei einer Verwendung von Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums im Bereich der Allgemeinbildung unter anderem in der Sekundarstufe I Zeiten einer einschlägigen Tätigkeit im Kindergarten- und Hortwesen, soweit diese als ausgebildete Kindergarten- oder Hortpädagogin oder als Kindergarten- oder Hortpädagoge geleistet worden sind, im Ausmaß von bis zu vier Jahren anzurechnen. […] Schon aus Gründen der Gleichbehandlung ist die inhaltliche Regelung des § 4 Abs 1 der genannten VO auch auf in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehende Lehrpersonen im Bereich der Allgemeinbildung umzulegen.

Volltext der Entscheidung