EpiG: Heimquarantäne als gelindere Maßnahme bei COVID-19 Erkrankungs- und Verdachtsfällen und Kontaktpersonen-Kat. I stets notwendig und idR ausreichend
LVwG-Q-7/001-2021, 07.05.2021
Die aktuelle oder potentielle Ansteckungsgefahr kann nicht nur durch die Befolgung von Verhaltens- und Behandlungspflichten, sondern auch aufgrund einer Besserung des Gesundheitszustandes des Angehaltenen beseitigt werden. Das bedeutet, dass bei Covid-19 Erkrankungs- und Verdachtsfällen sowie Kontaktpersonen der Kategorie I die Heimquarantäne als gelindere Maßnahme im Vergleich mit der Absonderung in einer Krankenanstalt wohl stets notwendig und in der Regel ausreichend ist. Davon kann nur abgewichen werden, indem eine zwangsweise Absonderung in einer Krankenanstalt erfolgt, wenn das Verhalten der betroffenen Person eine Weiterverbreitung nicht verhüten kann [(zB trotz angeordneter Heimquarantäne die Wohnung verlässt oder weiterhin soziale Kontakte pflegt) in JMG (Journal für Medizin und 6 von 8 7 R 142/20t Gesundheitsrecht 1/2020 S. 6, Thomas Pixner)].