EpiG/COVID-19-EinreiseVO: Ausnahmetatbestand des § 7 Abs 3 Z 1 lit b betrifft nur zu Besuchszwecken aus einem anderen Wohnsitzstaat Einreisende
LVwG-S-1413/002-2022, 21.07.2022
Vom Ausnahmetatbestand des § 7 Abs. 3 Z 1 lit b COVID-19-EinreiseVO („…zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners“) sind ausschließlich Personen umfasst, die aus einem anderen Wohnsitzstaat zu Besuchszwecken in Bezug auf Familienangehörige in das österreichische Bundesgebiet einreisen, nicht jedoch solche, die von einem Auslandsaufenthalt kommend, an ihre Wohnsitzadresse zur Familie im österreichischen Bundesgebiet zurückkehren.