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Lebensmittelrecht: Vorabentscheidungsersuchen zum Begriff „flüssige Erzeugnisse“ in Art 23 Abs 1 der VO (EU) Nr 1169/2011 – Einordnung von Chili-Sauce


LVwG-AV-454/001-2026, 01.09.2026


A. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Artikel 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

I. Ist Artikel 23 Abs 1 der Verordnung (EU) Nr 1169/2011 dahingehend auszulegen, dass unter „flüssigen Erzeugnissen“ Lebensmittel zu verstehen sind, welche nach der allgemeinen Verkehrsauffassung und damit aus Sicht der Endverbraucher als „flüssig“ angesehen werden?

II. Falls die Antwort auf die erste Frage „Ja“ lautet: Welche Kriterien sind für die Beurteilung der allgemeinen Verkehrsauffassung heranzuziehen? Kommt es insbesondere auf die Bezeichnung (zB Sauce), die enthaltenen Zutaten (zB Wasseranteil, feste Stücke in einer Flüssigkeit), die Darbietung (zB Dose, Flasche, Glas etc), die Vermarktung und Verwendung des Lebensmittels (zB Getränk, Würzmittel), die Fließbarkeit, die Verzehrart (zB Trinken, Löffeln, Dippen) oder die volumetrische Messbarkeit für den Endverbraucher an?

III. Falls die Antwort auf die erste Frage „Nein“ lautet: Ist der Begriff „flüssige Erzeugnisse“ gemäß Artikel 23 Abs 1 lit a der Verordnung (EU) Nr 1169/2011 ausschließlich oder vorrangig anhand objektiver physikalischer Merkmale bei einer bestimmten Temperatur auszulegen, zB anhand der Volumen- und Formbeständigkeit, der Konsistenz (Viskosität oder Fluidität) oder der Messbarkeit der Nettofüllmenge?

IV. Ist die Wendung „bei sonstigen Erzeugnissen“ in Artikel 23 Abs 1 lit b der Verordnung (EU) Nr 1169/2011 als Zweifelsfallregelung zu verstehen, sodass immer dann, wenn nicht eindeutig nach den oben genannten Kriterien ein flüssiges Erzeugnis vorliegt, die Angabe in Masseeinheiten zu erfolgen hat?

V. Ist die Wortfolge in Artikel 23 Abs 1 der Verordnung (EU) Nr 1169/2011 „je nachdem, was angemessen ist“ dahin auszulegen, dass sie sich ausschließlich auf die Wahl der Größe der Maßeinheit (Liter, Zentiliter oder Milliliter und Kilogramm oder Gramm) bezieht?

B. Das Beschwerdeverfahren wird nach Vorliegen einer Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union fortgesetzt werden.  

Volltext der Entscheidung