ÄrzteG: Streichung aus der Ärzteliste (Ende der Kammerzugehörigkeit) – Abbruch des Disziplinarverfahrens (auch) bei Unzuständigkeit der Behörde


LVwG-AV-790/001-2022, 30.06.2023


Endete die Kammerzugehörigkeit des Arztes durch Streichung aus der Ärzteliste [hier: nach Bescheiderlassung aber vor Vorlage der Beschwerde an das VwG], ist das Disziplinarverfahren in sinngemäßer Anwendung der Strafprozessordnung (auch bei Unzuständigkeit der belangten Behörde) abzubrechen.

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