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LSD-BG: Aufforderung iSd § 12 Abs 1 Z 3 LSD-BG ist „Verfahrensurkunde“ iSd Art 5 EU-RHÜ; Übersetzung der Urkunde erforderlich


LVwG-S-2363/001-2022, 21.02.2023


Das EU-RHÜ sieht keine Definition des Begriffes „Verfahrensurkunde“ vor. Vor dem Hintergrund des erläuternden Berichts zum EU-RHÜ (vgl ABl 2000/C 379/02, 11f) und dem Umstand, dass die Aufforderung zur Übermittlung von Unterlagen gemäß § 12 Abs 1 Z 3 LSD-BG die gesetzliche, nicht erstreckbare Frist zur Erfüllung der Übermittlungspflicht von zwei Werktagen auslöst, handelt es sich bei dieser Aufforderung um eine „Verfahrensurkunde“ im Sinne des Art 5 EU-RHÜ.

Eine Übertretung gemäß § 12 Abs 1 Z 3 iVm § 27 Abs 1 LSD-BG wegen Nichtübermittlung abverlangter Unterlagen kann von vornherein nur dann vorliegen, wenn eine Aufforderung zur Übermittlung überhaupt stattgefunden hat und  rechtswirksam zugestellt wurde (vgl in diesem Sinne VwGH Ra 2018/11/0216; Ra 2020/17/0095).

Volltext der Entscheidung