SchulpflichtG: behauptete Nichtdurchführbarkeit von Homeschooling schließt Verschulden der Eltern an der Verantwortung für Erfüllung der Schulpflicht nicht aus
LVwG-S-992/001-2021, 11.04.2022
Den Eltern bzw Erziehungsberechtigten ist es nicht nur gesetzlich verboten, Schulpflichtige am Unterrichtsbesuch zu hindern, sondern es ist ihnen vielmehr die Verpflichtung auferlegt, für die Erfüllung der Schulpflicht zu sorgen (vgl VwGH 93/10/0005). Das Gesetz verpflichtet die Eltern und Erziehungsberechtigten dazu, mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln für die Erfüllung der Schulpflicht durch ihre Kinder zu sorgen (vgl VwSlg 17.948 A/2010).
Mit der [hier: pauschalen und nicht näher substantiierten] Behauptung, dass im Hinblick auf das Alter der Tochter und die Berufstätigkeit der Eltern ein Homeschooling de facto nicht durchführbar sei, wird fehlendes Verschulden nicht aufgezeigt.