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EpiG: selbständig Erwerbstätige – Vergütungsbetrag errechnet sich nach Vergleichszeiträumen; keine Berechnung anhand konkreter Ausfälle

LVwG-AV-1853/001-2021, 11.01.2022

Die EpG-1950-Berechnungs-VO gibt eine Vergleichsberechnung vor und legt die Vergleichszeiträume für exakt definierte Unternehmenssituationen fest [vgl Keisler/Hummelbrunner in Resch, Corona-HB1.06 Kap 1 Rz 136 (Stand 1.7.2021, rdb.at)]. Der explizite Wortlaut der Verordnung lässt keinen Raum für eine Berechnung des Vergütungsbetrages anhand konkreter Ausfälle [Bindung an die Berechnung mittels vorgegebener Vergleichszeiträume; keine Auslegungsfähigkeit der EpG-Berechnungs-VO, selbst bei exakter Darstellbarkeit des konkreten finanziellen Ausfalles].

Volltext der Entscheidung