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EpiG/B-VG (Schutz der persönlichen Freiheit): bei nicht mehr aufrechter Maßnahme ist eine Feststellung über deren Rechtmäßigkeit im verfügten Zeitraum zu treffen


LVwG-Q-4/001-2021, 07.05.2021

Ist die auf Grundlage des § 7 Abs 1a EpiG verfügte Absonderung im Zeitpunkt der einwöchigen Entscheidungsfrist (vgl Art 6 Abs 1 Z 5 B-VG über den Schutz der persönlichen Freiheit) nicht mehr aufrecht, hat das VwG eine Feststellung über deren Rechtmäßigkeit im verfügten Zeitraum zu treffen.

Volltext der Entscheidung