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EpiG: Vergütung im beantragten Ausmaß vollinhaltlich stattgegeben; nachträgliche Vergütung für aliquote Sonderzahlungen erfordert neuerliche Antragstellung


LVwG-AV-893/001-2021, 20.05.2021

Wurde eine Vergütung im beantragten Ausmaß zugesprochen und dem Antrag – der eine Vergütung von Sonderzahlungen nicht enthielt – somit vollinhaltlich stattgegeben, liegt keine „Teilabweisung“ vor. Eine Beschwerde gegen den Bescheid ist als unzulässig zurückzuweisen, weil dem Antrag der einzigen Partei des Verfahrens vollinhaltlich stattgegeben wurde [hier: es wurde mit der Beschwerde die Nachzahlung der aliquoten Sonderzahlung für den Absonderungszeitraum beantragt. In Beachtung der Frist des § 49 Abs 1 EpiG steht einer neuerlichen Antragstellung auf Vergütung von bisher nicht verfahrensgegenständlichen Sonderzahlungen nichts entgegen].

Volltext der Entscheidung