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Gesetz über den Gemeindewasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden: Auslegung des Begriffes „Wohnhausanlage“


LVwG-AV-1119/001-2025, 29.01.2026


Der Begriff „Wohnhausanlage“ ist im Kontext des Gesetzes über den Gemeindewasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden so zu verstehen, dass darunter Wohnhäuser mit zwei oder mehr Wohnungen zu verstehen sind (vgl MB Ltg.-112/G-13-1989 samt Beilage ./A).

Volltext der Entscheidung