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IFG: Ausnahme von der Informationspflicht bei unter dem beherrschenden Einfluss einer börsennotierten Gesellschaft stehender Unternehmung


LVwG-AV-1508/001-2025, 04.02.2026


Gemäß § 13 Abs 3 IFG ist eine unter dem beherrschenden Einfluss einer börsennotierten Gesellschaft stehende Unternehmung von der Informationspflicht ausgenommen. Eine teleologische Reduktion scheidet aufgrund des klaren Wortlautes der Bestimmung aus.

Wenngleich in der Literatur teilweise Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität des § 13 Abs 3 IFG geäußert werden, bestehen insbesondere vor dem Hintergrund der gemeinsamen parlamentarischen Beschlussfassung über die verfassungsrechtliche Grundlage der Ausnahme und diese Ausnahme selbst sowie der entsprechenden Hinweise in den Materialien zu Art 22a Abs 3 B-VG (AB 2420 BlgNR 27. GP 14) keine derartigen Zweifel.

Mangels besonderer Kostentragungsregelungen im IFG sind gem § 74 Abs 1 AVG die im Verfahren erwachsenden Kosten vom Beteiligten selbst zu tragen.

Volltext der Entscheidung