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NÖ BauO: Antrag an den VfGH nach Art. 139 Abs. 1 Z 1 B-VG auf Aufhebung von Teilen eines Bebauungsplanes (Bauklassen) wegen Gesetzeswidrigkeit.


LVwG-AV-705/001-2025, 23.12.2025


Das LVwG NÖ hegt das Bedenken, dass die Festlegung der Bauklassen II und III für das Baugrundstück (allenfalls auch für das Nachbargrundstück und das Grundstück Nr. ***) bei gleichzeitigem Fehlen einer vorderen Baufluchtlinie auf dem Baugrundstück sowie einer Straßenfluchtlinie an dessen südöstlicher Grenze (allenfalls auch auf dem Nachbargrundstück und dem Grundstück Nr. *** an deren nordwestlicher Grenze) § 69 Abs. 1 Z 1 und 3 iVm § 70 Abs. 2 und Abs. 6 zweiter Satz sowie § 71 Abs. 2 letzter Satz NÖ BauO 1996 (allenfalls iVm § 73 Abs. 1 erster Satz NÖ BauO 1996) widerspricht. 

Volltext der Entscheidung