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VStG: Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 2 zweiter Satz nur durch alle Geschäftsführer gemeinsam


LVwG-S-1932/001-2025, 01.12.2025


Nach hM ist die wirksame Bestellung von anderen Personen (insbesondere Angestellten) zu verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 2 zweiter Satz VStG durch alle Geschäftsführer gemeinsam vorzunehmen (vgl Lewisch in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG3, § 9 [Stand 1.7.2023, rdb.at], Rz 36, mwH).

Es ist von keiner wirksamen Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten auszugehen, wenn der Inhalt der Bestellungsurkunde dahingehend nicht eindeutig ist, in welcher Funktion der Betreffende als verantwortlicher Beauftragter bestellt werden sollte, also ob es sich um eine Bestellung gemäß § 9 Abs 2 erster oder zweiter Satz VStG handeln sollte.

Hinsichtlich der Bestellung von verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 2 VStG muss der Nachweis aus der Zeit vor der Tatbegehung datieren, das betrifft auch Zeugenaussagen (vgl Lewisch in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG3, § 9 [Stand 1.7.2023, rdb.at], Rz 28, mwH).

Volltext der Entscheidung