VVG: vertretbare Leistung – Fehlen der Vollstreckbarkeitsbestätigung kann nicht durch Nachtrag im Rechtsmittelverfahren geheilt werden
LVwG-AV-321/001-2025, 07.07.2025
In analoger Anwendung von § 3 Abs 2 VVG und § 54 Abs 2 EO ist das Vorliegen einer Vollstreckbarkeitsbestätigung bzw eines mit einer Vollstreckbarkeitsbestätigung versehenen Vollstreckungstitels auch für die Vollstreckung vertretbarer Leistungen […] im Wege der Ersatzvornahme gemäß § 4 Abs 1 VVG Voraussetzung.
Fehlt eine Vollstreckbarkeitsbestätigung, liegt eine gesetzliche Voraussetzung für die Ersatzvornahme nicht vor, sodass eine ohne Vorliegen einer Vollstreckbarkeitsbestätigung erlassene Vollstreckungsverfügung rechtswidrig ist und aufzuheben ist.
Da die Vollstreckbarkeitsbestätigung bereits eine Voraussetzung für die zulässige Einleitung des Vollstreckungsverfahrens darstellt, kann ihr Fehlen nicht durch einen Nachtrag im Rechtsmittelverfahren geheilt werden.