KindergartenG NÖ: ein erhöhter Unterstützungsbedarf stellt für sich allein keine „unzumutbare Störung des Kindergartenbetriebes“ dar
LVwG-AV-94/001-2025, 19.02.2025
Weder der Umstand der erhöhten Betreuungspflicht, welche durch eine Stützkraft gedeckt werden kann, noch finanzielle Überlegungen, wonach aus Kostengründen keine Stützkraft zur Verfügung gestellt werden soll, stellen eine „unzumutbare Störung des Kindergartenbetriebes“ dar. Diese Umstände sind nicht geeignet, den Ausnahmetatbestand des § 19a Abs 3 Z 3 NÖ KGG zu begründen.