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StVO: Duldungsverpflichtung nach § 33 Abs. 1; Beurteilung der zweckentsprechenden Vorgangsweise bei Anbringung eines Verkehrszeichens


LVwG-AV-43/001-2024, 02.04.2024


Gerade in einem landwirtschaftlich dominierten Bereich mit entsprechend breiten Nutzmaschinen ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht angezeigt, ein Verkehrszeichen direkt am Fahrbahnrand anzubringen [hier: Abstand zwischen Fahrbahnrand und Grundgrenze 1 Meter; Anbringung des Verkehrszeichens ohne Inanspruchnahme des Privatgrundstücks war bei einer Breite der Ortstafel von 960 mm nicht als zweckentsprechend anzusehen].

Volltext der Entscheidung