EisBG: Parteistellung des Trägers der Straßenbaulast im Sicherungsverfahren – verfassungskonforme Interpretation des § 49 Abs 2
LVwG-AV-1420/001-2022, 29.12.2022
Bescheide, die in einem Mehrparteienverfahren ergehen, sind von der Anwendung des § 68 Abs 2 AVG ausgenommen (vgl VwGH 960/76). Im Verfahren zur Sicherung von Eisenbahnkreuzungen handelt es sich um ein Mehrparteienverfahren, da nicht nur das Eisenbahnunternehmen sondern auch der Träger der Straßenbaulast (vgl VfGH G179/2019) wie auch das Verkehrs-Arbeitsinspektorat (vgl VwGH Ro 2018/03/0022) Parteistellung haben [hier: mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Ausführungsfrist gemäß § 68 Abs 2 AVG verlängert und dieser damit abgeändert].