StVO § 20: „Besichtigungen“ während der Fahrt – kein zwingender Grund langsam und somit verkehrsbehindernd zu fahren
LVwG-S-2463/001-2021, 18.11.2022
Das langsame Fahren zur Besichtigung einer Steinmauer ist kein „zwingender Grund“ im Sinne des § 20 StVO (vgl Pürstl, StVO-ON15.00, § 20 StVO Anm 18).
§20 StVO dient insbesondere der Vermeidung von Verkehrsbehinderungen und damit nicht unbedeutenden Interessen.