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NÖ SAG: Teilnahme an Sprachvorbereitungskursen schließt „schuldhafte Pflichtverletzung iSd § 16c IntG“ aus; Sozialhilfeempfänger trifft Bemühungspflicht


LVwG-AV-1392/001-2020, 16.03.2021

§ 11 Abs 4 NÖ SAG sieht nur im Fall einer „schuldhaften Pflichtverletzung des § 16c IntG“ eine Kürzung der Sozialhilfeleistungen vor. […] Die Bestimmungen des § 16c IntG betreffend die Pflicht zur Absolvierung einer Integrationsprüfung B1 während aufrechten Bezugs der Sozialhilfe können nur dahingehend verstanden werden, dass Sozialhilfeempfänger eine Bemühungspflicht trifft, die angebotenen und zumutbaren Kursmaßnahmen wahrzunehmen, um möglichst das Niveau der Integrationsprüfung B1 zu erreichen (vgl § 4 Abs1 IntG).

Volltext der Entscheidung