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EpiG: Beginn der Absonderung mit Erlassung eines hoheitlichen Aktes; maßgeblicher Zeitraum für Vergütungsanspruch


LVwG-AV-370/001-2021, 19.05.2021

Von einer Absonderung iSd § 7 EpiG kann nur gesprochen werden, wenn dem Abzusondernden gegenüber ein entsprechender hoheitlicher Akt erlassen wurde.

Zwar kann grundsätzlich eine Absonderung, wenn sie faktisch durchgeführt wird und ihr entweder kein Bescheid zu Grunde liegt oder die in diesem vorgesehenen Maßnahmen überschritten werden, auch einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt darstellen (vgl VfGH G 380/2020 ua, Rn 40). Ein Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt liegt jedoch nur vor, wenn physischer Zwang ausgeübt wird oder die unmittelbare Ausübung physischen Zwanges bei Nichtbefolgung eines Befehls droht

Volltext der Entscheidung