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EpiG: keine Verfügung einer Betriebsschließung durch nicht auf das EpiG, sondern auf das COVID-19-MaßnahmenG BGBl I 2020/104 ua gestützte Verordnungen


LVwG-AV-91/001-2021, 19.01.2021

Hat der Bundesminister gem § 1 COVID-19-MaßnahmenG idF BGBl I 2020/12 (bzw ab der Fassung BGBl I 2020/104 gem § 3 COVID-19-MaßnahmenG) eine Verordnung erlassen, gelangen die Bestimmungen des EpidemieG betreffend die Schließung von Betriebsstätten im Rahmen des Anwendungsbereichs dieser Verordnung nicht zur Anwendung. Der Annahme, es sei damit eine auf Verordnungsebene verfügte Betriebsschließung nach § 20 EpidemieG erfolgt, sodass auch eine Vergütung des Verdienstentganges zustehe, steht entgegen, dass diese Verordnungen (wie sich aus den Promulgationsklauseln ergibt) nicht auf das EpidemieG, sondern auf das COVID-19-MaßnahmenG gestützt wurden.

Die Anlassfälle für die Vergütung des Verdienstentgangs nach § 32 EpidemieG sind in Abs 1 dieser Bestimmung abschließend angeführt. Lässt sich ein Sachverhalt darunter nicht subsumieren, steht aus dieser Bestimmung kein Anspruch auf eine Vergütung des Verdienstentgangs zu.

Volltext der Entscheidung