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NÖ StraßenG: Unzuständigkeit der Behörde im Fall von Streitigkeiten, die sich aus dem Aufteilungsschlüssel ergeben; Verweisung auf den Zivilrechtsweg


LVwG-AV-909/001-2020, 04.11.2020

Eine Entscheidungsbefugnis der Straßenbehörden im Falle von Streitigkeiten, die sich aus dem bescheidmäßig festgelegten Aufteilungsschlüssel ergeben, bzw zur Vorschreibung der konkret geschuldeten Beiträge begründet das Gesetz nicht. […] Insgesamt ergibt sich aus § 17 NÖ StraßenG lediglich die Kompetenz der Straßenbehörde zur Festlegung bzw Änderung des Aufteilungsschlüssels und damit der Begründung der Zahlungsverpflichtung der Mitglieder der Beitragsgemeinschaft dem Grunde nach. Damit wird eine Verpflichtung geschaffen, die dem Zivilrecht zuzuordnen ist und daher vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen ist.

Volltext der Entscheidung