Zum Hauptinhalt springen

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Abs. 6 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz

Geschäftszahl: LVwG-VG-3/002-2026


St. Pölten, am 21. April 2026

Die KONE AG, Lemböckgasse 61, 1230 Wien, vertreten durch die RIHS Rechtsanwalt GmbH, Singerstraße 12/9, 1010 Wien, hat mit Schriftsatz vom 08.04.2026 in Bezug auf das Vergabeverfahren „NÖ Landhaus Regierungsviertel – 1 Sanierung Aufzugsanlagen“, öffentliche Auftraggeberin: Land Niederösterreich, p.A. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, einen Nachprüfungsantrag gemäß § 6 NÖ VNG gestellt.  

Über diese Anträge wird gemäß § 15 Abs. 1 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz (NÖ VNG) iVm. § 15 Abs. 1 NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz (NÖ LVGG) eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt:  

 

Datum:      Freitag, 08. Mai 2026

Zeit:           09:00 Uhr

Dauer:       voraussichtlich 5 Stunden

Ort:           Landesverwaltungsgericht Niederösterreich,

Außenstelle Wiener Neustadt
Ungargasse 33
2700 Wiener Neustadt
3. Stock/Verhandlungssaal 332

 

Hinweis gemäß § 13 Abs. 6 iVm § 8 Abs. 2 NÖ VNG:
Im Nachprüfungsverfahren sind ferner jene Unternehmer Parteien, die durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlichen Interessen nachteilig betroffen sein könnten. Diese Unternehmer verlieren ihre Parteistellung, wenn sie nicht binnen zehn Tagen nach Veröffentlichung des Eingangs (§ 13 Abs. 3) oder nach Verständigung vom Eingang (§ 13 Abs. 5) eines Antrages auf Nichtigerklärung begründete Einwendungen erheben. Wenn vor Ablauf dieser Frist eine mündliche Verhandlung stattfindet, dann müssen die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung erhoben werden.

 

 Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
MMag. K a m m e r h o f e r
Senatsvorsitzender