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Anberaumung gemäß § 13 Abs. 6 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz

LVwG-VG-15/002-205


Wr. Neustadt, am 07.11.2025

Die Perchtold Trockenbau Wien GmbH, IZ Süd Str. 7 Obj. 58B, 2351 Biedermannsdorf, vertreten durch Dr. Fritz Vierthaler, Marktplatz 16, 4810 Gmunden, hat mit am 06.11.2025 beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich eingelangten Schriftsatz, in Bezug auf das Vergabeverfahren „Zu- und Umbau des bestehenden Gebäudes Volksschule Leobendorf unter Ergänzung einer Tagesbetreuungseinrichtung – Trockenbauarbeiten; Grundstück Nr. 1396/74, EZ 2259, KG 11008 Leobendorf“, öffentliche Auftraggeberin: Marktgemeinde Leobendorf, Stockerauer Straße 9, 2100 Leobendorf, einen Nachprüfungsantrag gemäß § 6 NÖ VNG gestellt.

Über diese Anträge wird gemäß § 15 Abs. 1 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz (NÖ VNG) iVm. § 15 Abs. 1 NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz (NÖ LVGG) eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt:

Datum:       24.11.2025
Zeit:             08:30 Uhr
Dauer:        voraussichtlich 3 Stunden
Ort:               Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Rennbahnstraße 29
3109 St. Pölten
Tor zum Landhaus/Stiege B
1. Stock/Verhandlungssaal I

Hinweis gemäß § 13 Abs. 6 iVm § 8 Abs. 2 NÖ VNG:

Im Nachprüfungsverfahren sind ferner jene Unternehmer Parteien, die durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlichen Interessen nachteilig betroffen sein könnten. Diese Unternehmer verlieren ihre Parteistellung, wenn sie nicht binnen zehn Tagen nach Veröffentlichung des Eingangs (§ 13 Abs. 3) oder nach Verständigung vom Eingang (§ 13 Abs. 5) eines Antrages auf Nichtigerklärung begründete Einwendungen erheben. Wenn vor Ablauf dieser Frist eine mündliche Verhandlung stattfindet, dann müssen die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung erhoben werden.

 

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Mag. A l l r a u n
Senatsvorsitzender