Anberaumung gemäß § 13 Abs. 6 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz
Geschäftszahl: LVwG-VG-13/002-2025
Wr. Neustadt, am 14. August 2025
Die KONE AG, Lemböckgasse 61, 1230 Wien, vertreten durch die RIHS Rechtsanwalt GmbH, Kramergasse 9/3/13, 1010 Wien, hat mit Schriftsatz vom 31.07.2025 in Bezug auf das Vergabeverfahren „NÖ Landhaus Regierungsviertel – 1 Sanierung Aufzugsanlagen“, öffentliche Auftraggeberin: Land Niederösterreich, p.A. Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, vergebende Stelle: AHP GmbH, 3100 St. Pölten, Mathilde Beyerknecht-Straße 4, einen Nachprüfungsantrag gemäß § 6 NÖ VNG auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 21.07.2025 gestellt.
Über diese Anträge wird gemäß § 15 Abs. 1 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz (NÖ VNG) iVm. § 15 Abs. 1 NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz (NÖ LVGG) eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt:
Datum: 08.09.2025
Zeit: 09:30 Uhr
Dauer: voraussichtlich 4 Stunden
Ort: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Rennbahnstraße 29
3109 St. Pölten
Tor zum Landhaus/Stiege B
1. Stock/Verhandlungssaal 1
Hinweis gemäß § 13 Abs. 6 iVm § 8 Abs. 2 NÖ VNG:
Im Nachprüfungsverfahren sind ferner jene Unternehmer Parteien, die durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlichen Interessen nachteilig betroffen sein könnten. Diese Unternehmer verlieren ihre Parteistellung, wenn sie nicht binnen zehn Tagen nach Veröffentlichung des Eingangs (§ 13 Abs. 3) oder nach Verständigung vom Eingang (§ 13 Abs. 5) eines Antrages auf Nichtigerklärung begründete Einwendungen erheben. Wenn vor Ablauf dieser Frist eine mündliche Verhandlung stattfindet, dann müssen die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung erhoben werden.
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Mag. A l l r a u n
Senatsvorsitzender