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Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Abs. 3 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz:

Geschäftszahl:

LVwG-VG-13/001-2024


Wr. Neustadt, am 05. August 2024

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Abs. 3 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz (NÖ VNG):

Beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich wurde am 5. August 2024 folgender Nachprüfungsantrag (LVwG-VG-13/001-2024) der Ing. Baierl GmbH, FN 92738f, Hauptstraße 8, 3261 Steinakirchen am Forst, eingebracht:

 

1. öffentlicher Auftraggeber: Grafenegg Kulturbetriebsgesellschaft m.b.H., Grafenegg 10, 3485 Grafenegg

 

2. vergebende Stelle: AHP GmbH, Mathilde Beyerknecht-Straße 4, 3100 St. Pölten

 

3. betroffenes Vergabeverfahren: Grafenegg – Rudolf-Buchbinder-Saal HKLS Installationen

 

4. Bezeichnung der bekämpften gesondert anfechtbaren Entscheidung: Entscheidung über das Ausscheiden des Angebotes der Antragstellerin vom 29. Juli 2024

 

Hinweis auf die Präklusionsfolgen:

 

Gemäß § 8 Abs. 2 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz sind im Verfahren zur Nichtigerklärung ferner jene Unternehmen Parteien, die durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlichen Interessen nachteilig betroffen sein könnten. Diese Unternehmen verlieren ihre Parteistellung, wenn sie nicht binnen zehn Tagen nach Veröffentlichung des Eingangs (§ 13 Abs. 3) oder nach Verständigung vom Eingang (§ 13 Abs. 5) eines Antrages auf Nichtigerklärung begründete Einwendungen erheben. Wenn vor Ablauf dieser Frist eine mündliche Verhandlung stattfindet, dann müssen die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung erhoben werden.

 

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Mag. S t r a s s e r, LL.M.
Richterin