WaffG: unbeaufsichtigte Verwahrung in dem für jedermann einsehbaren Fußraum des KFZ stellt keine sichere Verwahrung einer Waffe iSd 2. WaffG-DV dar
LVwG-AV-777/001-2019, 27.03.2020
Die Verwahrung einer Waffe unbeaufsichtigt und für Passanten frei einsehbar im Fußraum hinter dem Fahrersitz eines Fahrzeuges […] ist als äußerst sorglos zu bezeichnen, weshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Gefahr des unvorsichtigen Umganges mit oder der nicht sorgfältigen Verwahrung von Waffen besteht.