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Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Abs. 3 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz:

Geschäftszahl: LVwG-VG-21/001-2024, LVwG-VG-20/002-2024


St. Pölten, am 10. Jänner 2025

Die Leitner Haustechnik Ges.m.b.H., vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Paul Heimann-Leitner, LL.M., hat mit Schriftsätzen vom 16.12.2024 und 17.12.2024, eingelangtbeim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich am 16.12.2024 und 17.12.2024, in Bezug auf die öffentliche Auftragsvergabe (öffentliche Auftraggeberin: Marktgemeinde Göllersdorf, vergebende Stelle: M. Puhwein Holding GmbH, beide vertreten durch Estermann Pock Rechtsanwälte GmbH) im Vergabeverfahren „Errichtung eines Kindergartens samt Außenanlagen; Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsanlagen“, Unterschwelle, (u.a.) die Anträge

  1. auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 06.12.2024 (samt Eventualantrag auf Nichtigerklärung einer Zuschlagsentscheidung) gemäß Schriftsatz der Antragstellerin vom 16.12.2024, sowie
  2. auf Weiterführung des Verfahrens vor dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich als Feststellungsverfahren (gemäß § 7 Abs. 5 NÖ Vergabenachprüfungsgesetz – NÖ VNG) gemäß Schriftsatz der Antragstellerin vom 17.12.2024, nämlich

– den Antrag auf Feststellung, dass ein nicht offenes, einstufiges Vergabeverfahren ohne vorherige Bekanntmachung in rechtswidriger Weise durchgeführt wurde;

– den Antrag auf Feststellung, dass der Zuschlag wegen Verstößen gegen das BVergG 2018 nicht gemäß den Angaben in der Ausschreibung dem Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt wurde, und

– den Antrag auf Feststellung, dass die Erklärung des Widerrufes des Vergabeverfahrens wegen Verstoßes gegen das BVergG 2018 rechtswidrig war

gestellt.

  1. Weiters hat die öffentliche Auftraggeberin mit Schriftsatz vom 9. Jänner 2025 (vorsichtshalber) den Antrag auf Feststellung gestellt, dass die Antragstellerin auch bei Einhaltung der Vorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens keine echte Chance auf Erteilung des Zuschlages gehabt hätte.

 

Dazu wird gemäß § 15 Abs. 1 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz (NÖ VNG) eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt:

Datum:        Montag, 27. Jänner 2025

Zeit:             09:00 Uhr

Ort:              Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

                     Rennbahnstraße 29, 3109 St. Pölten

                     Stiege B, 1. Stock/Verhandlungssaal 1

 

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

Dr. G r a s s i n g e r – H ö f l e r
Senatsvorsitzende