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Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Abs. 3 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz:

Geschäftszahl:

LVwG-VG-14/001-2024


Wr. Neustadt, am 09. September 2024

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13. Abs 3 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz (NÖ VNG):

Beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich wurde am 09.09.2024 folgender Nachprüfungsantrag (LVwG-VG-14/001-2024) der Lima Austria GmbH, Seestadtstraße 27 Top 6-7, 1220 Wien, vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, Gauermanngasse 2, 1010 Wien, eingebracht:

 

1. Öffentlicher Auftraggeber: NÖ Landesgesundheitsagentur, Stattersdorfer Hauptstraße 6/C, 3100 St. Pölten

 

2. Vergebende Stelle: Schiefer Rechtsanwälte GmbH Niederlassung Salzburg, Franz-Josef-Straße 19/8, 5020 Salzburg

 

3. Betroffenes Vergabeverfahren: NÖ LGA – Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung „Endoprothetik II; LGA AUS 1/206“

 

4. Bezeichnung der bekämpften gesondert anfechtbaren Entscheidung: Nicht-Zulassung zur Teilnahme in den Losen 1, 2, 3 und 4 vom 30.08.2024

 

Hinweis auf die Präklusionsfolgen:

 

Gemäß § 8 Abs. 2 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz (NÖ VNG) sind im Verfahren zur Nichtigerklärung ferner jene Unternehmen Parteien, die durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlichen Interessen nachteilig betroffen sein könnten. Diese Unternehmen verlieren ihre Parteistellung, wenn sie nicht binnen zehn Tagen nach Veröffentlichung des Eingangs (§ 13 Abs. 3 NÖ VNG) oder nach Verständigung vom Eingang (§ 13 Abs. 5 NÖ VNG) eines Antrages auf Nichtigerklärung begründete Einwendungen erheben. Wenn vor Ablauf dieser Frist eine mündliche Verhandlung stattfindet, dann müssen die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung erhoben werden.

 

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Mag. B i e d e r m a n n
Richterin