Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Abs. 3 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz

Geschäftszahl: LVwG-VG-13/002-2023
Geschäftszahl: LVwG-VG-13/001-2023


Wiener Neustadt, am 14. September 2023

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Abs. 3 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz:

Beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich ist folgender Nachprüfungsantrag (hg.
protokolliert zu LVwG-VG-13/002-2023) der Saubermacher Dienstleistungs-AG in 8073
Feldkirchen bei Graz, Hans-Roth-Straße 1, vertreten durch Haslinger / Nagele
Rechtsanwälte GmbH in 1010 Wien, Mölker Bastei 5, samt Antrag auf Erlassung einer
einstweiligen Verfügung (hg. protokolliert zu LVwG-VG-13/001-2023) eingebracht worden:

 

1. Öffentlicher Auftraggeber:

Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und
Umweltschutz im Bezirk Krems
Kamptalstraße 85
3550 Langenlois

 

2. Betroffenes Vergabeverfahren:

Vergabeverfahren „Vergabe eines
Dienstleistungsauftrages über den Transport von
Abrollcontainern, Absetzmulden und anderen
Sammelbehältnissen (‚GVK Container- und
Muldendienst‘)“

 

3. Bezeichnung der bekämpften
gesondert anfechtbaren Entscheidung:

Zuschlagsentscheidung vom 5. September 2023

 

Hinweis auf die Präklusionsfolgen:

Gemäß § 8 Abs. 2 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz sind im Verfahren zur Nichtigerklärung
ferner jene Unternehmen Parteien, die durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung
unmittelbar in ihren rechtlichen Interessen nachteilig betroffen sein könnten. Diese
Unternehmen verlieren ihre Parteistellung, wenn sie nicht binnen zehn Tagen nach
Veröffentlichung des Eingangs (§ 13 Abs. 3) oder nach Verständigung vom Eingang (§ 13
Abs. 5) eines Antrages auf Nichtigerklärung begründete Einwendungen erheben. Wenn vor
Ablauf dieser Frist eine mündliche Verhandlung stattfindet, dann müssen die Einwendungen
spätestens in der mündlichen Verhandlung erhoben werden.

 

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Mag. S t r a s s e r, LL.M.
Richterin

Telefon: +43 2742 90590
Fax: +43 2742 90590 15540

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Web: www.lvwg.noel.gv.at