Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 13 Abs. 6 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz

Geschäftszahl:

LVwG-VG-10/002-2023
LVwG-VG-12/002-2023


St. Pölten, am 13. September 2023

 

Öffentliche Kundmachung gemäß § 13 Abs. 6 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz (NÖ VNG)

Die Saubermacher Dienstleistungs-AG, Hans-Roth-Straße 1, 8073 Feldkirchen bei Graz, vertreten durch die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH, Mölker Bastei 5, 1010 Wien, hat

  • mit Schriftsatz vom 4. September 2023 in Bezug auf das Vergabeverfahren „Vergabe von zwei Losen betreffend die Abholung, den Transport und die Ablieferung von Restmüll, Biomüll und Altpapier (‚GVK Hausabholung‘)“, öffentliche Auftraggeberin: Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk Krems, Kamptalstraße 85, 3550 Langenlois; vertreten durch: KESCHMANN Rechtsanwalts-GmbH, Servitengasse 4/20, 1090 Wien, u.a. den Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens und auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung der öffentlichen Auftraggeberin vom 24.08.2023 sowie

  • mit Schriftsatz vom 12. September 2023 in Bezug auf das Vergabeverfahren, „Vergabe von zwei Losen betreffend die Abholung, den Transport und die Ablieferung von Restmüll, Biomüll und Altpapier (‚GVK Hausabholung‘)“,öffentliche Auftraggeberin: Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk Krems, Kamptalstraße 85, 3550 Langenlois; vertreten durch: KESCHMANN Rechtsanwalts-GmbH, Servitengasse 4/20, 1090 Wien) beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich u.a. den Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens und auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 05.09.2023

gestellt.  

Über diese Anträge wird gemäß § 15 Abs. 1 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz (NÖ VNG), LGBl. 7200-1 idF LGBl. Nr. 54/2019, iVm § 15 NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz (NÖ LVGG), LGBl. 0015-1 idF LGBl. 7/2023, eine gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt:    

Datum:           Freitag, 29. September 2023  
Zeit:                09:00 Uhr  
Dauer:            voraussichtlich bis 12:00 Uhr  

Ort:                 Landesverwaltungsgericht Niederösterreich,
                        3109 St. Pölten, Rennbahnstraße 29


                        Tor zum Landhaus/Stiege B
                        1. Stock/Verhandlungssaal 4    

 

Zu LVwG-12/002-2023:  

Hinweis auf die Präklusionsfolgen:  

Gemäß § 8 Abs. 2 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz sind im Verfahren zur Nichtigerklärung ferner jene Unternehmen Parteien, die durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlichen Interessen nachteilig betroffen sein könnten. Diese Unternehmen verlieren ihre Parteistellung, wenn sie nicht binnen zehn Tagen nach Veröffentlichung des Eingangs (§13 Abs. 3) oder nach Verständigung vom Eingang (§13 Abs. 5) eines Antrages auf Nichtigerklärung begründete Einwendungen erheben. Wenn vor Ablauf dieser Frist eine mündliche Verhandlung stattfindet, dann müssen die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung erhoben werden.  

 

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

Dr. G r a s s i n g e r – H ö f l e r

Senatsvorsitzende

Telefon: +43 2742 90590
Fax: +43 2742 90590 15540

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