Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Abs 3 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz

Geschäftszahl: LVwG-VG-12/001-2023
Geschäftszahl: LVwG-VG-12/002-2023


Wiener Neustadt, am 12. September 2023

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Abs 3 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz:

Beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich ist folgender Nachprüfungsantrag (GZ: LVwG-VG-12/002-2023) samt Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (GZ: LVwG-VG-12/001-2023) eingebracht worden:

 

1. Öffentlicher Auftraggeber:

Gemeindeverband für Abgabeneinhebung
und Umweltschutz im Bezirk Krems
Kamptalstraße 85
3550 Langenlois

 

2. Betroffenes Vergabeverfahren:

„Vergabe von zwei Losen betreffend die
Abholung, den Transport und die Ablieferung
von Restmüll, Biomüll und Altpapier (‚GVK
Hausabholung‘)“

 

3. Bezeichnung der bekämpften
gesondert anfechtbaren
Entscheidung:

Zuschlagsentscheidung vom 05.09.2023

 

Hinweis auf die Präklusionsfolgen:

Gemäß § 8 Abs 2 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz sind im Verfahren zur Nichtigerklärung
ferner jene Unternehmen Parteien, die durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung
unmittelbar in ihren rechtlichen Interessen nachteilig betroffen sein könnten.

Diese Unternehmen verlieren ihre Parteistellung, wenn sie nicht binnen zehn Tagen nach
Veröffentlichung des Eingangs (§13 Abs 3) oder nach Verständigung vom Eingang (§13 Abs
5) eines Antrages auf Nichtigerklärung begründete Einwendungen erheben. Wenn vor Ablauf
dieser Frist eine mündliche Verhandlung stattfindet, dann müssen die Einwendungen
spätestens in der mündlichen Verhandlung erhoben werden.

 

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Mag. A l l r a u n
Richter

Telefon: +43 2742 90590
Fax: +43 2742 90590 15540

E-Mail: post@lvwg.noel.gv.at
Web: www.lvwg.noel.gv.at