Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Abs. 3 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz
Geschäftszahl: LVwG-VG-5/001-2023 LVwG-VG-5/002-2023
St. Pölten, am 31. März 2023
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Abs. 3 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz:
Beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich wurde am 31.03.2023 folgender Nachprüfungsantrag (GZ: LVwG-VG-5/002-2023) der Namirial GmbH, Haider Straße 40a, 4052 Ansfelden, vertreten durch Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Marc-Aurel- Straße 6, 1010 Wien, samt Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (GZ: LVwG- VG-5/001-2023) eingebracht:
1. Öffentlicher Auftraggeber:
Netz Niederösterreich GmbH
EVN Platz
2344 Maria Enzersdorf
2. Vergebende Stelle:
EVN AG
Beschaffung und Einkauf
EVN Platz
2344 Maria Enzersdorf
3. Betroffenes Vergabeverfahren:
„Digitale Signaturlösung“
4. Bezeichnung der bekämpften gesondert anfechtbaren Entscheidung:
Zuschlagsentscheidung vom 21. März 2023
Hinweis auf die Präklusionsfolgen:
Gemäß § 8 Abs. 2 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz sind im Verfahren zur Nichtigerklärung
ferner jene Unternehmen Parteien, die durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung
unmittelbar in ihren rechtlichen Interessen nachteilig betroffen sein könnten. Diese
Unternehmen verlieren ihre Parteistellung, wenn sie nicht binnen zehn Tagen nach
Veröffentlichung des Eingangs (§ 13 Abs. 3) oder nach Verständigung vom Eingang (§ 13
Abs. 5) eines Antrages auf Nichtigerklärung begründete Einwendungen erheben. Wenn vor
Ablauf dieser Frist eine mündliche Verhandlung stattfindet, dann müssen die Einwendungen
spätestens in der mündlichen Verhandlung erhoben werden.
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Dr. M a i e r
Richterin