Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Abs. 3 NÖ Vergabe- Nachprüfungsgesetz:
Geschäftszahl:
LVwG-VG-3/001-2022
LVwG-VG-3/002-2022
St. Pölten, am 07. Juli 2022
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Abs. 3 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz:
Beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich ist folgender Nachprüfungsantrag (GZ: LVwG-VG-3/002-2022) samt Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (GZ: LVwG-VG-3/001-2022) eingebracht worden:
- Öffentlicher Auftraggeber: Marktgemeinde Eichgraben, Rathausplatz 1, 3032 Eichgraben
- Vergebende Stelle: L.U.X. GmbH, Heinrich Kleiststraße 5, 3032 Eichgraben
- Betroffenes Vergabeverfahren: „Sanierung der öffentlichen Straßenbeleuchtung – Los Beleuchtung“, nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung, Bauauftrag, Unterschwellenbereich
- Bezeichnung der bekämpften gesondert anfechtbaren Entscheidung: Zuschlagsentscheidung vom 28.06.2022
Hinweis auf die Präklusionsfolgen:
Gemäß § 8 Abs. 2 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz sind im Verfahren zur Nichtigerklärung ferner jene Unternehmen Parteien, die durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlichen Interessen nachteilig betroffen sein könnten. Diese Unternehmen verlieren ihre Parteistellung, wenn sie nicht binnen zehn Tagen nach Veröffentlichung des Eingangs (§ 13 Abs. 3) oder nach Verständigung vom Eingang (§ 13 Abs. 5) eines Antrages auf Nichtigerklärung begründete Einwendungen erheben. Wenn vor Ablauf dieser Frist eine mündliche Verhandlung stattfindet, dann müssen die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung erhoben werden.
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Dr. B e c k s t e i n e r
Richter