Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 13 Abs. 3 NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz
St. Pölten, am 11. April 2022 Beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich ist folgender Nachprüfungsantrag (GZ: LVwG-VG-2/001-2022) eingebracht worden: 1. Öffentlicher Auftraggeber: Stadtgemeinde Wolkersdorf, Hauptstraße 28, 2120 Wolkersdorf 2. Betroffenes Vergabeverfahren: Pest- und Dreifaltigkeitssäule Wolkersdorf, Restaurierung 3. Bezeichnung der bekämpften gesondert anfechtbaren Entscheidung: Zuschlagsentscheidung vom 5. April 2022
Hinweis auf die Präklusionsfolgen:
Gemäß § 8 Abs. 2 des NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetzes sind im Verfahren zur Nichtigerklärung ferner jene Unternehmer Parteien, die durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlichen Interessen nachteilig betroffen sein könnten. Diese Unternehmen verlieren ihre Parteistellung, wenn sie nicht binnen zehn Tagen nach Veröffentlichung des Eingangs (§ 13 Abs. 3) oder nach Verständigung vom Eingang (§ 13 Abs. 5) eines Antrages auf Nichtigerklärung begründete Einwendungen erheben. Wenn vor Ablauf dieser Frist eine mündliche Verhandlung stattfindet, dann müssen die Einwendungen spätestens in der mündlichen Verhandlung erhoben werden.
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Dr. Becksteiner
Richter